Aus meiner Stellungnahme zum „Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG)“: „..Wenn ich auch gut nachvollziehen kann, dass das Anliegen hinter der Erarbeitung des nun vorliegenden Vorschlags „die Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung“  ist, bedaure ich, dass das Gesetz zwei Themen beinhaltet, die zwar inhaltlich in einem Zusammenhang gesehen werden können, aus meiner Sicht jedoch die „Einheit der Materie“ verletzen.Je eine eigene gesetzliche Grundlage für diese beiden Anliegen würde den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen gerechter werden.“ Weiterlesen…